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   OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15   

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OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15 (https://dejure.org/2017,43575)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 (https://dejure.org/2017,43575)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. November 2017 - 1 LA 259/15 (https://dejure.org/2017,43575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisungsinteresse trotz Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausdrücklicher Vorbehalt der Berücksichtigung früherer Straftaten bei Begehung neuer Straftaten durch die Ausländerbehörde; Verwirklichung des Tatbestands eines besonders schwerwiegenden ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 53 Abs. 1, AufenthG § 53 Abs. 2, AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1
    Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis, Straftat, Abwägung, Ausweisungsinteresse, Aufenthaltstitel, Vertrauensschutz, Berufung, Berufungszulassungsantrag, Divergenzrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonders schwer wiegendes Ausweisungsinteresse; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage; Verbrauch eines Ausweisungsinteresses; Ausländerrecht Ausweisung

  • rechtsportal.de

    Ausweisungsinteresse trotz Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausdrücklicher Vorbehalt der Berücksichtigung früherer Straftaten bei Begehung neuer Straftaten durch die Ausländerbehörde; Verwirklichung des Tatbestands eines besonders schwerwiegenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
    Der Entscheidung sind deshalb die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.02.2008 (BGBl. I S. 162 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2780 ), zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3/16 -, Rn. 18, [...]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 22.02.2017 (- 1 C 3/16 -, Rn. 39, [...]) die Anforderungen an den Verbrauch eines Ausweisungsinteresses präzisiert.

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
    Maßgeblich für den Verbrauch eines Ausweisungsinteresses ist danach die Schaffung eines zurechenbaren Vertrauenstatbestandes, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegengehalten (s.o. unter Nr. 1; außerdem: BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26/03 -, BVerwGE 123, 114 -131, Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
    Der Zulassungsantrag zeigt bereits keine sich widersprechenden Rechtssätze des Verwaltungsgerichts und der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.1999 (- 1 C 11/99 -, Rn. 20, [...]) auf, sondern zitiert aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Aussage, dass der erklärte Verzicht auf die Ausweisung grundsätzlich zu einem Verbrauch des aktuellen Ausweisungsgrundes führt.
  • OVG Bremen, 31.10.2014 - 1 A 110/11

    Verbot der Demonstration "Anti-Repression" - Versammlungsverbot; strafbare

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
    Um eine Abweichung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO darzulegen, ist es erforderlich, dass der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz genau bezeichnet, mit dem das Verwaltungsgericht einem entscheidungstragenden Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts widersprochen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 31.10.2014 - 1 A 110/11 -, Rn. 24, [...]).
  • OVG Bremen, 02.03.2016 - 2 LA 94/14
    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (OVG Bremen, Beschluss vom 02.03.2016 - 2 LA 94/14 -, Rn. 19, [...]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. nur: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 -, Rn. 23, [...]; Beschluss vom 29.11.2016 - 1 LA 231/15 -, Rn. 3, [...]; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. nur: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 -, Rn. 23, [...]; Beschluss vom 29.11.2016 - 1 LA 231/15 -, Rn. 3, [...]; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
    Ausreichend ist die Bildung einer Gesamtstrafe nach §§ 53 ff. StGB ( VGH BW, Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, Rn. 40, [...]; Bauer in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., AufenthG § 54 Rn. 8).
  • OVG Bremen, 17.03.2017 - 2 LA 268/15
    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. nur: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 -, Rn. 23, [...]; Beschluss vom 29.11.2016 - 1 LA 231/15 -, Rn. 3, [...]; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15

    BremStaffelbauordnung; Festsetzung einer geschlossenen Bauweise - geschlossene

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. nur: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 -, Rn. 23, [...]; Beschluss vom 29.11.2016 - 1 LA 231/15 -, Rn. 3, [...]; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

    Aus der Ableitung dieser Kriterien aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes folgt jedoch, dass die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren Vertrauenstatbestand geschaffen haben muss, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegengehalten; zudem muss ein hierauf gegründetes Vertrauen des Ausländers schützenswert sein (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, Rn. 39; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, juris Rn. 49; OVG Bremen, Beschluss vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 19.01.2017 - 18 A 2540/16 -, juris Rn. 4).

    Ungeachtet dessen könnte auch allein aus einer solchen "Untätigkeit" des Beklagten gegenüber dem Kläger kein Vertrauenstatbestand abgeleitet werden (vgl. oben I 2.; siehe auch OVG Bremen, Beschluss vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 -, juris Rn. 22).

  • VG Stuttgart, 16.04.2024 - 11 K 5781/22
    Für die Verwirklichung des Tatbestands des § 54 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 AufenthG ohne Bedeutung ist dabei, dass die ausgesprochene Strafe erst durch die Bildung einer Gesamtstrafe aus mehreren Einzelstrafen nach §§ 53, 54 StGB zustande kam und die Einzelstrafen der jeweiligen Vorsatztaten unterhalb von zwei Jahren Freiheitsstrafe festgesetzt wurden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2017 - 11 S 1555/16 -, juris Rn. 32; OVG Bremen, Beschluss vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 -, juris Rn. 17; Fleuß, in: BeckOK-Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 40. Edition Stand: 01.01.2024, § 54 AufenthG Rn. 16).
  • OVG Bremen, 20.12.2017 - 1 LA 292/15

    Boden- und Grundwasserverunreinigung - Erbbauberechtigter;

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (Beschluss des Senats vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 -, Rn. 22, juris).
  • VG Ansbach, 04.12.2019 - AN 5 K 16.00403

    Rechtmäßige Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen

    Allein die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist für sich genommen, d.h. ohne Berücksichtigung der näheren Umstände der Erteilung, nicht geeignet, einen solchen Vertrauenstatbestand zu begründen (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 39; VGH BW, U.v. 15.11.2017 - 11 S 1555/16 - juris Rn. 33f.; OVG Bremen B.v. 10.11.2017 - 1 LA 259/15 - juris Rn. 18).

    Der Kläger konnte daher nicht darauf vertrauen, dass ihm sein früheres strafrechtliches Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegengehalten wird (vgl. OVG Bremen, B.v. 10.11.2017 - 1 LA 259/15 - juris Rn. 19; VG Saarland, B.v. 16.10.2018 - 6 L 1070/18 - juris Rn. 47), insbesondere wenn - wie hier - der Kläger weiterhin neue Straftaten begeht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18

    Erforderlichkeit einer Wiederholungsgefahr für ein Ausweisungsinteresse;

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt insbesondere dann nicht zum Verbrauch des Ausweisungsinteresses, wenn die Ausländerbehörde den Betroffenen im zeitlichen Zusammenhang verwarnt und sich die Berücksichtigung früherer Straftaten bei Begehung neuer Straftaten ausdrücklich vorbehält (vgl. BremOVG, Beschl. v. 10.11.2017 - 1 LA 259/15 -, juris RdNr. 18).
  • VG Hannover, 22.06.2022 - 5 A 1775/21

    ARB 1/80; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Staatsangehörigkeit; Umgangsrecht

    Ausreichend für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist es, wenn - wie hier - eine Gesamtstrafe nach §§ 53 ff. StGB gebildet wurde (vgl. OVG E-Stadt, Beschluss vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 -, juris Rn. 17; Neidhardt in: HTK-AuslR, § 54 AufenthG, zu Abs. 1 Nr. 1, Stand: 19.05.2019, Rn. 17 ff.).
  • VG Schleswig, 11.08.2023 - 1 B 13/23
    Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist für sich genommen, also ohne Berücksichtigung der näheren Umstände der Erteilung, zudem nicht geeignet, einen solchen Vertrauenstatbestand zu begründen (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 10. November 2017 - 1 LA 259/15 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Verbrauch von Ausweisungsgründen

    Aus der Ableitung dieser Kriterien aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes folgt jedoch, dass die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren Vertrauenstatbestand geschaffen haben muss, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegenhalten; zudem muss ein hierauf gegründetes Vertrauen des Ausländers schützenswert sein.(vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2017 - 11 S 1555/16 - OVG Bremen, Beschluss vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 - OVG NRW, Beschluss vom 19.1.2017 - 18 A 2540/16 - jeweils zitiert nach juris) Das kann etwa der Fall sein, wenn die Ausländerbehörde den Betroffenen in voller Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausweisung den weiteren Aufenthalt im Wege der vorbehaltlosen Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht.(OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.1.2017 - 18 A 2540/16 -, juris) Hieran fehlt es im vorliegenden Fall, denn dem Antragsteller war aufgrund der ausländerbehördlichen Verwarnung vom 26.4.2016 bekannt, dass im Fall einer erneuten Straffälligkeit sofortige Sanktionen des Antragsgegners eingeleitet werden.
  • OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18

    Ausweisung, Aufenthalt - ärztliche Bescheinigung; ärztliches Attest;

    Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist für sich genommen, d.h. ohne Berücksichtigung der näheren Umstände der Erteilung, nicht geeignet, einen solchen Vertrauenstatbestand zu begründen (vgl. Beschluss des Senats vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 -, Rn. 18, juris).
  • VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis wegen strafrechtlicher Verurteilungen

    Auf zurückliegende Rechtsverstöße ist aber im Rahmen der Ausweisungsentscheidung nur dann nicht mehr abzustellen, wenn die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren schützenswerten Vertrauenstatbestand geschaffen hat, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegengehalten (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 39; OVG Bremen B.v. 10.11.2017 - 1 LA 259/15 - juris Rn. 18).
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